Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Bundesrat beschliesst Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution für die Schweiz

Der Bundesrat hat am 29. Juni 2016 die Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) beschlossen.

Der Bundesrat kommt mit seinem Entscheid den jahrelangen Empfehlungen diverser internationaler Organe und zivilgesellschaftlicher Akteure nach. Zuletzt hatte der UN-Kinderrechtsausschuss in seinen Abschliessenden Empfehlungen vom Februar 2015 eindringlich gefordert,


"Im Geiste der allgemeinen Bemerkung Nr. 2 (2002) zur Rolle einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution und im Sinne der früheren Empfehlungen (CRC/C/15/Add.182, Abs. 16) (...) unverzüglich eine unabhängige Institution zur Überwachung der Menschenrechte (...) zu schaffen (...)." (Empfehlung Nr. 19)


Die NMRI soll wie das Pilotprojekt in Form des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) an einer Universität angegliedert sein. Die NMRI soll sowohl von sich aus tätig werden und diejenigen Themen behandeln, die sie für die Erfüllung ihres Mandats als relevant erachtet, als auch Aufträge entgegennehmen. Der Bund wird sich lediglich mit jährlichen Mitteln von 1 Mio. Franken beteiligen. Die Berücksichtigung spezifischer kinderrechtlicher Anliegen in der Arbeit der NMRI wird noch zu klären sein.


Die Realisierung der NMRI erfolgt zudem vorbehaltlich einer positiven Beurteilung im politischen Prozess. EJPD und EDA werden bis Ende Juni 2017 eine Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.


Weitere Informationen:


Medienmitteilung des Bundesrats

Medienmitteilung der NGO-Plattform Menschenrechte inkl. Dokumentation und Stellungnahmen von Amnesty International Schweiz und des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte


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