Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Neue Allgemeine Bemerkung: Öffentliche Ausgaben und Kinderrechte

Der UN-Kinderrechtsausschuss arbeitet an einem neuen General Comment, Kommentare von NGOs zum ersten Entwurf sind erwünscht.

Die Allgemeinen Bemerkungen (General Comments) des UN-Kinderrechtsausschusses sind verbindliche Auslegungen der in der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) enthaltenen Rechte und damit wichtige Beiträge zur Umsetzung der Rechte in der Praxis.


Die neue Allgemeine Bemerkung befasst sich mit Art. 4 der UN-KRK, nach dem Vertragsstaaten "alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Massnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte" treffen. Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte treffen Vertragsstaaten derartige Massnahmen "unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel". Konkret geht es um die Ausgaben der öffentlichen Hand, die für die Umsetzung der UN-KRK zur Verfügung gestellt werden.


Auf der Website des UN-Kinderrechtsausschusses können Informationen abgerufen werden, wie NGOs Feedback zum Entwurf geben können, damit die neue Allgemeine Bemerkung möglichst fundiert und praxistauglich wird. Die Frist für alle Rückmeldungen ist der 1. Dezember 2015.


Weiterführende Informationen:


Websitebeitrag "Beteiligung von Kindern an Haushalts- und Budgetprozessen" (zum Positionspapier von Plan International)


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