Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinder mit Autismus-Störungen in der Schweiz: Bericht und Follow-up

Der Bericht „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene: Frühkindliche Entwicklungsstörungen und Invalidität“ untersucht die Situation von Kindern und Jugendlichen mit Autismus oder einer anderen Entwicklungsstörung in der Schweiz.

Der Bericht wurde in Erfüllung des Postulats Hêche „Autismus und andere schwere Entwicklungsstörungen. Übersicht, Bilanz und Aussicht“ erstellt und vom Bundesrat am 24. Juni 2015 verabschiedet. Er formuliert neben einer Bestandesaufnahme auch Massnahmen, mit denen die Situation von Personen mit Autismus verbessert werden könnte, z.B. eine bessere Fachausbildung der Personen, die mit Kindern und Jugendlichen mit Autismus arbeiten oder intensive, evidenzbasierte Behandlungen für jedes im Vorschulalter mit einer Autismus-Störung und ausgeprägtem Förderbedarf diagnostizierte Kind.


Die Schlussfolgerungen des Berichts decken sich teilweise mit den Empfehlungen, die der UN-Kinderrechtsausschuss im Februar 2015 an die Schweiz gerichtet hatte. Dort wird u.a. eindringlich empfohlen,


  • „sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen in allen Kantonen Zugang zu frühkindlicher Bildung und Betreuung, zu Frühförderprogrammen und zu Möglichkeiten der inklusiven Berufsbildung erhalten“ (Concluding Observation Nr. 55 d), und
  • „die spezifischen Bedürfnisse von Kindern mit Autismus-Spektrum-Störungen in allen Kantonen aufzugreifen und insbesondere sicherzustellen, dass diese Kinder in sämtlichen Bereichen des sozialen Lebens vollständig integriert werden, einschliesslich Freizeit- und kulturelle Aktivitäten. (…) Ausserdem sollen Früherkennungsmechanismen eingerichtet und Fachkräfte angemessen ausgebildet werden. Ferner empfiehlt der Ausschuss sicherzustellen, dass diese Kinder in wissenschaftlich fundierte Frühförderprogramme aufgenommen werden.“ (Concluding Observation Nr. 55 e)


Der Bund erklärte zum Bericht „Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene: Frühkindliche Entwicklungsstörungen und Invalidität“, dass die meisten Empfehlungen nicht in seine Zuständigkeit fallen. Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Kantonen, Bund und anderen betroffenen Akteuren wie Elternvereinigungen, Fachgesellschaften soll die im Bericht formulierten Empfehlungen überprüfen, um bis Ende 2016 Handlungsfelder festzulegen und die Ergebnisse dem Bundesrat vorzulegen. Das Ausbleiben sofortiger Massnahmen als Konsequenz aus dem Bericht wurde von Betroffenenorganisationen mit Enttäuschung zur Kenntnis genommen.


Zurück zur Übersicht