Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Erster Weltkongress zum Jugendstrafrecht in Genf

Vom 26. bis 30. Januar 2015 tagte in Genf der erste Weltkongress zum Jugendstrafrecht. Über 900 Delegierte aus mehr als 90 Staaten und der Zivilgesellschaft haben teilgenommen.

Der Kongress fand auf Einladung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz, und der Stiftung Terre des hommes statt.


Obwohl das Jugendstrafrecht eine Vielzahl an internationalen Instrumenten kennt, ist ihre Implementierung oft mangelhaft. Der Kongress sollte als Diskussionsforum für Good Practices in jugendstrafrechtlichen Verfahren dienen und einen entscheidenden Impuls hin zu einer transnationalen Vereinheitlichung von Standards und Rechten von Kindern in Jugendstrafprozessen setzen.


In Form der „Final Declaration“ wurden die Diskussionen und Standpunkte des Kongresses verdichtet und verabschiedet. Die „Final Declaration“ soll helfen, die Prinzipien eines kinderfreundlichen Justizsystems zu fördern und hält unter anderem fest, dass Freiheitsstrafen bei Minderjährigen nur als letztmögliche Option verhängt werden, der Freiheitsentzug getrennt von Erwachsenen stattfinden und Minderjährige in Haft Zugang zu einem Beschwerdeverfahren haben sollen. Ebenso fordern die Teilnehmenden alle Staaten auf, weder Todesstrafen oder Körperstrafen noch lebenslängliche Haftstrafen ohne Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung gegen Minderjährige zu verhängen.


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