Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Wegweisender Entscheid des UN-Kinderrechtsausschusses im «Klimawandel-Fall»

Der UN-Kinderrechtsausschuss hat am 11. Oktober 2021 den lang erwarteten Entscheid über die Zulässigkeit einer Beschwerde zu den Auswirkungen des Klimawandels auf Kinder und Jugendliche gefällt (Sacchi et al v. Argentina et al).

Im September 2019 reichten 16 Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 17 Jahren, darunter Greta Thunberg, eine Beschwerde gegen Argentinien, Brasilien, Frankreich, Deutschland und die Türkei beim UN-Kinderrechtsausschuss ein. Diese Staaten gehören zu den grössten CO2-Emittenten, die das Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention betreffend ein Beschwerdeverfahren ratifiziert haben.


Die Beschwerdeführer*innen wollten diese Staaten für ihre Untätigkeit bei der Bekämpfung des Klimawandels zur Verantwortung ziehen. Denn Kinder sind in besonderem Masse von den negativen Auswirkungen des Klimawandels betroffen und werden mit den Folgen des Klimawandels stärker und einschneidender konfrontiert sein. 


Der UN-Kinderrechtsausschuss erachtete die Beschwerde zwar als unzulässig, weil die innerstaatlichen Rechtsmittel nicht ausgeschöpft wurden. Dennoch betonte der Ausschuss, dass dieser Fall neue Fragen der Zuständigkeit für grenzüberschreitende Schäden in Zusammenhang mit dem Klimawandel aufgeworfen und den Grundstein für künftige Beschwerden zu dieser Thematik gelegt habe.  


Der Entscheid des UN-Kinderrechtsausschusses zeigt, dass das Individualbeschwerdeverfahren ein wirksames Mittel ist, um Kinderrechtsverletzungen gelten zu machen. Das Verfahren ersetzt jedoch nicht den innerstaatlichen Rechtsweg. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, Kindern den Zugang zum Recht auf nationaler Ebene zu ermöglichen und sie dabei zu unterstützen, wenn sie ihre Rechte ausüben wollen.


Der UN-Kinderrechtsausschuss publizierte ergänzend zum Urteil einen offenen Brief an die Beschwerdeführer*innen sowie eine kindgerechte Version des Entscheids.


Zu den Entscheiden

Offener Brief des UN-Kinderrechtsausschusses und kindgerechte Fassung des Entscheids (auf Englisch)

Zurück zur Übersicht