Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Neue Anleitung zum Beschwerdeverfahren bei der UN

Einzelpersonen oder Personengruppen können bei einigen UN-Ausschüssen Beschwerde einreichen bei mutmasslicher Verletzung bestimmter Menschenrechte durch die Schweiz. Ein neues Online-Tool der Menschenrechtsplattform humanrights.ch liefert nun praktische Anleitungen, wie bei einem solchen Individualbeschwerderecht vorgegangen werden kann.
Neben den innerstaatlichen Rechtswegen und einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), können mutmassliche Verstösse von Menschenrechten auch bei der UN verhandelt werden. Dies gilt auch für den UN-Kinderrechtssauschuss. Dort sind bis anhin 235 Beschwerden eingegangen, bei 122 davon liegen bereits endgültige Entscheidungen vor.


Im Vergleich zum EGMR, sind jedoch nur wenige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit den Möglichkeiten und Verfahrungsabläufe der UN-Gremien vertraut. Auch viele NGOs kennen sich kaum mit der Materie aus. Aus diesem Grund veröffentlichte die Menschenrechtsplattform humanrights.ch nun neben dem bereits seit längerem verfügbaren online-Tutorial zum EGMR-Verfahren zwei weitere umfassende Leitfäden zum Vorgehen bei Beschwerdeverfahren in UN-Gremien.


Diese Leitfäden enthalten allgemeine Informationen, Checklisten, Beispiele und Video-Tutorials. Sie dienen als Hilfestellung, da gerade bei strategisch geführten Prozessen eine sorgfältige Auswahl des internationalen Beschwerdemechanismus essenziell ist. Die Anleitung «How to UN Committee» erläutert, wie eine Mitteilung an einen UN-Ausschuss eingereicht wird und wie das entsprechende Verfahren abläuft. Zahlreiche nützliche Informationen, Ressourcen oder Fallbeispiele sind verlinkt. Die Anleitung «How to UN Special Rapporteurs» erläutert, wie man bei den unabhängigen Menschenrechtsexpert:innen auf einzelne mutmassliche Menschenrechtsverletzungen aufmerksam machen kann, damit sie Mitteilungen an den betreffenden Staat oder relevante Personen machen.


Beide Leitfäden enthalten auch Informationen zu den relevanten Kriterien, um zu entscheiden, ob ein Fall eher beim EGMR oder einem UN-Gremium eingebracht werden soll.


Weitere Informationen:

How to UN Comittee

How to UN Special Rapporteurs

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