Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Neue Anleitung zum Beschwerdeverfahren bei der UN
Im Vergleich zum EGMR, sind jedoch nur wenige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit den Möglichkeiten und Verfahrungsabläufe der UN-Gremien vertraut. Auch viele NGOs kennen sich kaum mit der Materie aus. Aus diesem Grund veröffentlichte die Menschenrechtsplattform humanrights.ch nun neben dem bereits seit längerem verfügbaren online-Tutorial zum EGMR-Verfahren zwei weitere umfassende Leitfäden zum Vorgehen bei Beschwerdeverfahren in UN-Gremien.
Diese Leitfäden enthalten allgemeine Informationen, Checklisten, Beispiele und Video-Tutorials. Sie dienen als Hilfestellung, da gerade bei strategisch geführten Prozessen eine sorgfältige Auswahl des internationalen Beschwerdemechanismus essenziell ist. Die Anleitung «How to UN Committee» erläutert, wie eine Mitteilung an einen UN-Ausschuss eingereicht wird und wie das entsprechende Verfahren abläuft. Zahlreiche nützliche Informationen, Ressourcen oder Fallbeispiele sind verlinkt. Die Anleitung «How to UN Special Rapporteurs» erläutert, wie man bei den unabhängigen Menschenrechtsexpert:innen auf einzelne mutmassliche Menschenrechtsverletzungen aufmerksam machen kann, damit sie Mitteilungen an den betreffenden Staat oder relevante Personen machen.
Beide Leitfäden enthalten auch Informationen zu den relevanten Kriterien, um zu entscheiden, ob ein Fall eher beim EGMR oder einem UN-Gremium eingebracht werden soll.
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