Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Gewaltfreie Erziehung: Stellungnahme des Netzwerks Kinderrechte Schweiz zur Änderung des Zivilgesetzbuches

Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz beteiligte sich am Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung). Das Netzwerk unterstützt den Vorentwurf zur Aufnahme des neuen Gesetzesartikels. Die Stellungnahme betont zudem die Wichtigkeit dem Kind als eigenes Rechtssubjekt gerecht zu werden und die Notwendigkeit der Sensibilisierung auf Bundesebene.

Als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtete sich die Schweiz dazu Kinder vor Gewalt zu schützen. Dies ist in der Konvention in verschiedenen Artikeln verankert und beinhaltet unter anderem das Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung. Auch die Bundesverfassung gewährleistet Kindern und Jugendlichen eigentlich den «besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit» (Art. 11 Abs. 1 BV). Trotzdem ist körperliche und psychische Gewalt an Kindern in der Schweiz immer noch weit verbreitet. Jedes zwanzigste Kind wird zu Hause regelmässig körperlich bestraft. Gar jedes vierte Kind erfährt regelmässig psychische Gewalt.


Bereits im Rahmen des Staatenberichtsverfahren von 2015 hat der UN-Kinderrechtsausschuss der Schweiz als besonders dringliche Massnahme zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention empfohlen, jegliche Form von körperlicher Züchtigung grundsätzlich zu untersagen sowie positive, gewaltlose und partizipative Erziehungs- und Disziplinierungsformen zu fördern.


Aus diesem Grund begrüsste das Netzwerk in seiner Stellungnahme zum Vorentwurf die Aufnahme der gewaltfreien Erziehung ins ZGB ausdrücklich. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern, zeigen dass die Kombination einer gesetzlichen Verankerung der gewaltfreien Erziehung und entsprechenden Sensibilisierungs- und Präventionsmassnahmen zu einer Verringerung der Gewalt gegen Kinder führen.


Zur Stellungnahme des Netzwerkes Kinderrechte Schweiz

Weitere Informationen zur Vernehmlassung

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