Liebe Leserin, lieber Leser

Digitale Technologien sind im Leben von Kindern omnipräsent – Eltern teilen Fotos ihrer Kinder in den sozialen Medien, Kinder und Jugendliche nutzen Online-Plattformen, agieren als Konsument*innen im Netz, lernen in der Schule mit digitalen Hilfsmitteln oder kommen mit digitalen Beratungsangeboten in Berührung. Dennoch werden Kinderrechte bei der Diskussion zur digitalen Transformation nach wie vor zu wenig berücksichtigt. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz hat gemeinsam mit UNICEF Schweiz und Liechtenstein mit einer Fachtagung und Vernetzungstreffen zum Thema „Kinderrechte digital“ zu dieser Diskussion beigetragen.

Weitere Aktualitäten rund um die Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz finden Sie in unserem Newsletter.

Ihr Netzwerk Kinderrechte Schweiz
Themen
Kinderrechte digital - Rückblick auf die Fachtagung
Rückschau auf die Herbstsession
Richtungsweisender Entscheid des Nationalrats
Bundesgericht betont erneut Handlungsbedarf des Parlaments beim Thema Leihmutterschaft
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht – positive Bilanz nach 10 Jahren
Kanton Zürich startet Kampagne für mehr Pflegeeltern
Mitgliederbefragung - Netzwerk Kinderrechte Schweiz auf Kurs
Neues Mitglied im Netzwerk
Kinderrechte digital - Rückblick auf die Fachtagung
Smart Toys im Kinderzimmer, Sexting in den sozialen Medien, der Einsatz von Software zur Fallbearbeitung im Kindesschutz – digitale Technologien sind im Alltag von Kindern und Jugendlichen in vielerlei Hinsicht stetig präsent. Bei der Fachtagung zum Thema «Kinderrechte digital» am 13. September 2022 standen Chancen und Herausforderungen der Digitalität für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen im Fokus. Die Tagung wurde gemeinsam vom Netzwerk Kinderrechte Schweiz und UNICEF Schweiz und Liechtenstein organisiert.
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Rückschau auf die Herbstsession
Die eidgenössischen Räte haben in der Herbstsession das Bundesgesetz für einen Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele verabschiedet. Das Gesetz will Minderjährige besser vor ungeeigneten Medieninhalten schützen, die ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden könnten. Der Nationalrat hatte sich dabei für einen umfassenderen Jugendschutz eingesetzt – beispielsweise durch die Förderung der Medienkompetenzen, den Einbezug von Expert*innen und die Regulierung von Mikrotransaktionen. Der Ständerat hatte als Zweitrat der Vorlage zwar zugestimmt, strich aber drei für den Jugendschutz zentrale Punkte aus dem Gesetz. Damit fehlen im finalen Gesetz Regulierungen zu Mikrotransaktionen und den ständigen Expert*innen-Einbezug in der Erarbeitung von Regulierungen.

Dies und weitere kinderrechtlich relevante Geschäfte finden Sie in unserer Sesssionsrückschau.
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Richtungsweisender Entscheid des Nationalrats
Der Nationalrat hat am 21. September der parlamentarischen Initiative von Samira Marti «Armut ist kein Verbrechen» mit 96 zu 85 Stimmen bei keiner Enthaltung zugestimmt. Die Initiative verlangt, dass Menschen ausländischer Staatsangehörigkeit, die seit mehr als 10 Jahren ordnungsgemäss in der Schweiz leben und unverschuldet Sozialhilfe beziehen, nicht mehr aus der Schweiz ausgewiesen werden. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz hat gemeinsam mit Alliance Enfance zum Geschäft Stellung genommen und begrüsst diesen Entscheid sehr.
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Bundesgericht betont erneut Handlungsbedarf des Parlaments beim Thema Leihmutterschaft
Das Bundesgericht hat in einem Urteil vom 1. Juli 2022 erneut über den Fall eines durch Leihmutterschaft geborenen Kindes geurteilt. Das Gericht hat bestätigt, dass bei der Eintragung in das schweizerische Personenstandsregister das schweizerische Recht massgeblich ist. Die Wunscheltern des Kindes werden demnach nicht automatisch als rechtliche Eltern anerkannt.
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Kindes- und Erwachsenenschutzrecht – positive Bilanz nach 10 Jahren
Misshandelte Kinder, zerstrittene Eltern oder Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen - seit bald zehn Jahren werden Menschen in schwierigen Lebenslagen durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB unterstützt. Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES zieht eine positive Bilanz, schlägt aber auch Verbesserungen vor: Beiständ:innen brauchen mehr Zeit für Gespräche mit Betroffenen, und die Bevölkerung braucht mehr Informationen zu den Aufgaben und Arbeitsweisen der KESB.
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Kanton Zürich startet Kampagne für mehr Pflegeeltern
Wenn der Verbleib eines Kindes in seiner Herkunftsfamilie sein Wohl beeinträchtigt, hat das Kind gemäss Art. 20 UN-KRK Anspruch auf besonderen Schutz und Beistand des Staates. Der Staat ist verpflichtet, für eine alternative Betreuung zu sorgen, etwa die Unterbringung in einer Pflegefamilie. Der Kanton Zürich begegnet nun dem steigenden Bedarf an Entlastungsplätzen in Pflegefamilien mit einer Kampagne. Der Kanton hat dazu die Webseite www.pflegefamilien.zh.ch aufgebaut. Interessierte Familien und Personen finden darin Informationen zum Pflegekinderwesen sowie Erklärvideos und einen Online-Eignungstest.
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Mitgliederbefragung - Netzwerk Kinderrechte Schweiz auf Kurs
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz hat bei einer Befragung seiner Mitglieder im Sommer 2022 sehr gute Ergebnisse erzielt. Im Fokus der Befragung stand die Relevanz, Nutzung und Zufriedenheit der Mitglieder mit den Leistungen des Netzwerks. Die Mitglieder zeigen sich insbesondere mit den Kernaufgaben des Netzwerks, der Begleitung des Staatenberichtsverfahrens, sehr zufrieden.
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Neues Mitglied im Netzwerk
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst den Verein InterAction – Association Suisse pour les Intersexes als Neumitglied und freut sich auf die künftige Zusammenarbeit.

Mit einer Mitgliedschaft beim Netzwerk Kinderrechte Schweiz verleihen Sie Kinderrechtsanliegen mehr Gewicht und stärken Ihre Vernetzung mit Kinderrechtsakteur*innen in der Schweiz. Das Netzwerk Kinderrechte ist zudem Ihre Verbindung zum UN-Kinderrechtsausschuss und koordiniert den zivilgesellschaftlichen Bericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz.
Geschäftsstelle Netzwerk Kinderrechte Schweiz
c/o polsan AG, Effingerstrasse 2, CH-3011 Bern, Telefon +41 31 508 36 14
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