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Eine verbesserte Datenerhebung, eine Umsetzungsstrategie für die Kinderrechte, die Inklusion von Kindern mit einer Behinderung, der Schutz von geflüchteten Kindern oder die Bekämpfung von Kinderarmut – die Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz ist nicht selbstverständlich. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat am 30. September 2021 seine Empfehlungen an die Schweiz veröffentlicht. Sie zeigen auf, wo die Schweiz bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention kritische Lücken aufweist.

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UN-Kinderrechtsausschuss veröffentlicht Empfehlungen an die Schweiz
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes formuliert 138 Einzelempfehlungen an die Schweiz zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und ihrer beiden Fakultativprotokolle betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten sowie betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie. Die Empfehlungen bilden den Abschluss der dritten Staatenüberprüfung der Schweiz durch den UN-Ausschuss, die am 20. September 2021 in Genf stattfand.

Das internationale Expertengremium mahnt zahlreiche Lücken bei der Umsetzung der UN-KRK an: in vielen Bereichen fehlen aussagekräftige und desaggregierte Daten. So fehlen wichtige Daten zu Gewalt gegen Kinder, aber auch zur Situation von Kindern in schwierigen Lebensumständen wie beispielsweise fremdplatzierte Kinder. Weiter fehlt es an einer geeigneten schweizweiten Strategie zur Umsetzung der Kinderrechte.
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