Liebe Leserin, lieber Leser

Die Kinderrechtskonvention verpflichtet, das Wohl des Kindes zu gewährleisten. In der Praxis ist das Kindeswohl jedoch längst nicht immer leitendes Prinzip. Gerne weisen wir Sie in diesem Zusammenhang auf unsere Stellungnahme zur Standesinitiative des Kantons Genf «Stopp der Administrativhaft für Kinder!» hin. Das Geschäft wird am 3. März vom Ständerat beraten. Informationen zu weiteren kinderrechtlich relevanten Geschäften finden Sie in unserer Sessionsvorschau. Auch die Teilhabemöglichkeit von Kindern in Angelegenheiten, die sie (mit-) betreffen, ist untrennbar mit dem Kindeswohl verbunden. Sei dies im Falle der ausserfamiliären Unterbringung oder in der Befähigung von Kindern, für Ihre Rechte einzustehen. Der Zugang von Minderjährigen zum Recht ist so auch thematischer Schwerpunkt unserer online-Fachveranstaltung vom 25. März 2021.
Dies und weitere wichtige Informationen rund um die Kinderrechte in der Schweiz finden Sie in diesem Newsletter!

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre!

Ihr Netzwerk Kinderrechte Schweiz


Themen
Positionspapier des Netzwerks Kinderrechte Schweiz zur Standesinitiative des Kantons Genf «Stopp der Administrativhaft für Kinder!»
Kinderrechte im Parlament: Vorschau auf die Frühjahrsession 2021
Empfehlungen zur ausserfamiliären Unterbringung von Kindern verabschiedet
Positive Auswirkungen des Grundschulunterrichts für Kinder in den Bundesasylzentren
Kindesschutz und Kindeswohl in den Frauenhäusern
Das Kindeswohl ist in migrationsrechtlichen Verfahren nicht genügend berücksichtigt
Ehe für alle: Das Recht des Kindes auf Identität bleibt bei Öffnung der Samenspende für verheiratete, lesbische Paare gewährleistet
Wechsel des Geschlechtseintrages im Personenstandsregister wird «einfacher» – aber nicht für alle!
UN-Kinderrechtsausschuss: Mitglieder für 2021 – 2025 gewählt!
UN-Kinderrechtskonvention in Leichter Sprache
Informationsplattform für Eltern zur Sexualerziehung
Einblick in die Lebenswelt sozial belasteter Familien während des Lockdowns
Fachveranstaltung «Zugang zum Recht – Welche Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in der Schweiz?»
Neue Mitglieder im Netzwerk
Positionspapier des Netzwerks Kinderrechte Schweiz zur Standesinitiative des Kantons Genf «Stopp der Administrativhaft für Kinder!»
Im Rahmen einer Standesinitiative fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf, das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration dahingehend zu ändern, dass die Administrativhaft für Minderjährige in der Schweiz verboten ist. Die Administrativhaft verletzt die Kinderrechte von minderjährigen Migrant*innen, ob begleitet oder unbegleitet und entspricht niemals dem übergeordneten Interesse des Kindes. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz fordert im Rahmen eines Positionspapiers den Ständerat auf, die Standesinitiative des Kantons Genf anzunehmen.
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Kinderrechte im Parlament: Vorschau auf die Frühjahrsession 2021
In der Frühjahrssession vom 1. bis zum 19. März 2021 sind zahlreiche Geschäfte traktandiert, die die Kinderrechte betreffen. Unter anderem befasst sich der Ständerat mit der Standesinitiative des Kantons Genf 18.321 «Stopp der Administrativhaft für Kinder!» und der Motion der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen 20.3011 «Kinder- und Minderjährigenehen nicht tolerieren». Im Nationalrat betreffen zwei Vorstösse eine Verbesserung der Rahmenbedingungen im Frühbereich.
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Empfehlungen zur ausserfamiliären Unterbringung von Kindern verabschiedet
Ende Januar 2021 haben die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK und die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES ihre Empfehlungen zur Unterbringung von Kindern ausserhalb ihres familiären Umfelds veröffentlicht. Für Kinder, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen können, bestehen verschiedene Betreuungsformen, die ihren Schutz gewährleisten und ihre Entwicklungschancen verbessern.
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Positive Auswirkungen des Grundschulunterrichts für Kinder in den Bundesasylzentren
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) überprüfte zwischen 2019 und 2020 mehrere Bundesasylzentren. Gemäss den Einschätzungen der Kommission ist die Unterbringung von asylsuchenden Personen grundsätzlich menschen- und grundrechtskonform. Insbesondere der Grundschulunterricht für Minderjährige im schulpflichtigen Alter wertete die Kommission positiv.
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Kindesschutz und Kindeswohl in den Frauenhäusern
Häusliche Gewalt ist weit verbreitet und Kinder sind oftmals mitbetroffen. Institutionen wie Frauenhäuser, in welchen gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder Schutz und Unterstützung finden, sind in besonderem Masse für die verschiedenen Aspekte des Kindesschutzes im Kontext von häuslicher Gewalt sensibilisiert. Das Bereitstellen kinderspezifischer Angebote und deren angemessene Finanzierung ist notwendig.
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Das Kindeswohl ist in migrationsrechtlichen Verfahren nicht genügend berücksichtigt
Als Vertragsstaat der UN-Kinderrechtskonvention hat sich die Schweiz verpflichtet, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen. Während bei familienrechtlichen Verfahren das Leitprinzip des Kindeswohls weitgehend sorgfältig und konsequent angewendet wird, ist dies in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren nur begrenzt der Fall, wie die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht in einem kürzlich publizierten Bericht festhält. Diese Feststellung ist angesichts der besonderen Vulnerabilität von Kindern im Migrationskontext besonders gravierend. Die UN-KRK soll unterschiedslos für alle Kinder und Jugendliche in der Schweiz gelten.
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Ehe für alle: Das Recht des Kindes auf Identität bleibt bei Öffnung der Samenspende für verheiratete, lesbische Paare gewährleistet
Am 9. Dezember 2020 stimmte der Nationalrat der «Ehe für alle» zu. Künftig sind die rechtlich geregelten Lebensgemeinschaften für alle Paare, ungeachtet ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung, geöffnet. Mit der Revision wird die derzeit bestehende Ungleichbehandlung beseitigt. So ist künftig u.a. die gemeinschaftliche Adoption von Kindern erlaubt. Aus kinderrechtlicher Perspektive ist insbesondere die Regelung in Bezug auf die Öffnung des Zugangs zur Samenspende für gleichgeschlechtliche, weibliche Ehepaare relevant, so hat die Schweiz gemäss Kinderrechtskonvention einem Kind das Recht auf Kenntnis der Abstammung zu gewährleisten.
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Wechsel des Geschlechtseintrages im Personenstandsregister wird «einfacher» – aber nicht für alle!
Am 18. Dezember 2020 hat das Parlament in seiner Schlussabstimmung die Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches angenommen, welche Menschen mit einer Transidentität und einer Variante der Geschlechtsentwicklung ermöglicht, ihr im Personenstandsregister eingetragenes Geschlecht unbürokratisch, sprich ohne vorgängige medizinische Untersuchung oder andere Vorbedingungen, zu ändern. Diese Verbesserungen gelten jedoch nur für Personen ab 16 Jahren. Aus kinderrechtlicher Perspektive ist diese Altersgrenze ein herber Rückschritt.
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UN-Kinderrechtsausschuss: Mitglieder für 2021 – 2025 gewählt!
Der Ausschuss für die Rechte des Kindes setzt sich aus 18 unabhängigen Experten und Expertinnen mit anerkannten Kompetenzen auf dem Gebiet der Kinderrechte zusammen. Die Mitglieder des UN-Kinderrechteausschusses sind in ihrer persönlichen Eigenschaft, sprich wegen ihrer Sachkenntnis und ihres Ansehens, für eine Amtszeit von vier Jahren im Ausschuss tätig und können auf Vorschlag wiedergewählt werden.
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UN-Kinderrechtskonvention in Leichter Sprache
Anlässlich des dreissigjährigen Jubiläums der Kinderrechtskonvention und des zehnjährigen Jubiläums der Behindertenrechtskonvention in Deutschland haben der AWO Bundesverband und das Bundesjugendwerk der AWO die Übersetzung der Kinderrechte in Leichte Sprache veröffentlicht. Die Publikation informiert Kinder und Jugendliche in kindsgerechter Sprache über ihre Rechte. Eine wesentliche Voraussetzung für die Befähigung von Minderjährigen, ihre Rechte wahrzunehmen und durchzusetzen.
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Informationsplattform für Eltern zur Sexualerziehung
Die Informationsplattform von Kinderschutz Schweiz in Zusammenarbeit mit der Fachstelle Sexuelle Gesundheit Schweiz bietet elterlichen Bezugspersonen Orientierung in der Sexualerziehung von Kindern je nach Altersgruppen. Die Sexualerziehung unterstützt Kinder und Jugendliche, eine positive Beziehung zu ihrer eigenen Sexualität zu entwickeln und befähigt diese, sich gegen Verletzungen ihrer sexuellen Integrität zu wehren.
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Einblick in die Lebenswelt sozial belasteter Familien während des Lockdowns
Der Bericht des Vereins a:primo in Zusammenarbeit mit femme-Tische/Männer-Tische ermöglicht vertiefte Einblicke in den Alltag und die Schwierigkeiten sozial benachteiligter Familien während des covid-bedingten Lockdowns im Frühjahr 2020.
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Fachveranstaltung «Zugang zum Recht – Welche Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in der Schweiz?»
Donnerstag, 25. März 2021, 13.45 bis 16.30 Uhr, online

Der UN-Kinderrechtsausschuss hat der Schweiz wiederholt empfohlen, einen Überwachungsmechanismus für Kinderrechte zu schaffen. Mit der Annahme der Motion 19.3633 «Ombudsstelle für Kinderrechte» ist der Bund nun gefordert, Rechtsgrundlagen für die Schaffung und Ausgestaltung einer Ombudsstelle für Kinder auszuarbeiten. Die Fachveranstaltung leistet einen Beitrag zu dieser Thematik, bindet dabei Erfahrungen aus der Praxis ein und blickt über die Landesgrenzen hinaus.
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Neue Mitglieder im Netzwerk
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz begrüsst die Association Patouch und die Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz als Neumitglieder und freut sich auf die künftige Zusammenarbeit.

Mit einer Mitgliedschaft beim Netzwerk Kinderrechte Schweiz verleihen Sie Kinderrechtsanliegen mehr Gewicht und stärken Ihre Vernetzung mit Kinderrechtsakteurinnen und -akteuren in der Schweiz.
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Geschäftsstelle Netzwerk Kinderrechte Schweiz
c/o polsan AG, Effingerstrasse 2, CH-3011 Bern, Telefon +41 31 508 36 14
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