Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Kinderrechte im Parlament

Rückschau auf die Wintersession 2019

In der Wintersession waren mehrere Vorstösse traktandiert, welche sich mit dem Wohlbefinden und der Gesundheit von Kindern auseinandersetzen. Der Bundesrat hat in der Antwort auf die Interpellation des Ständerats Stöckli (19.4029) versprochen, eine Klärung des Begriffs der frühen Förderung und eine Auslegeordnung zu den Verantwortlichkeiten im Bereich der frühen Kindheit vorzunehmen und weitere Verbesserungen zur Kinder- und Jugendgesundheit anzustreben. Weiter wurde im Ständerat die Motion Müller (19.4120) angenommen, mit der der Bundesrat beauftragt wird, dem Parlament einen Erlassentwurf zu unterbreiten, der die Grundlage schafft, dass die Besonderheiten der Kinder- und Jugendmedizin zukünftig in den Sozialversicherungstarifen adäquat abgebildet werden. Ebenfalls wurde im Ständerat die Motion Stöckli (19.4119) gutgeheissen, mit welcher E-Health-gestützte klinische Entscheidungstools zur Vermeidung von Dosierungsfehlern bei Kinderarzneimitteln verbindlich verordnet werden. Beide Geschäfte werden als nächstes im Nationalrat behandelt. Erfreuliches ist zudem zum Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung (19.027) zu berichten, das im Ständerat als Zweitrat einstimmig angenommen wurde. Damit haben erwerbstätige Eltern, die ihre kranken Kinder betreuen, Anspruch auf 14 Wochen Betreuungsurlaub.

Im Ständerat wurde die Gesetzesvorlage des Bundesrates zur Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus (19.032) an die vorberatende sicherheitspolitische Kommission zurückgewiesen. Die Zurückweisung ist zu begrüssen, da das Gesetz erlaubt hätte, polizeilich-präventiven Massnahmen auch gegen Kinder anzuordnen. So hätte die Polizei den präventiven Hausarrest gegen Jugendliche ab 15 Jahren und Kontakt- und Rayonverbote gar gegenüber Kindern im Alter von 12 Jahren anordnen können. Damit steht der Gesetzesentwurf im Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention, die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, die soziale Wiedereingliederung zu fördern. 

Der Nationalrat behandelte weiter Geschäfte zur finanziellen Situation von Kindern und ihrer Familien. Der neu zusammengesetzte Nationalrat hat bei der Reform der Invalidenversicherung (17.022) seinen früheren Entscheid korrigiert und spricht sich neu gegen eine Kürzung der Kinderrenten aus. Die Sparmassnahmen hätten besonders Kinder hart getroffen, die aufgrund der Behinderung ihrer Eltern sowieso unter ungleichen Startbedingungen aufwachsen. Weiter wurden die beiden Motionen Heim (17.3323) und Brand (18.4176) nach dem Nationalrat auch im Ständerat gutgeheissen. Damit können junge Erwachsene nicht mehr in Solidarhaftung mit ihren Eltern für frühere unbezahlte Krankenkassenprämien belangt werden.


Rückblick Wintersession 2019

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