Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Unzureichende Mittelausstattung der nationalen Menschenrechtsinstitution

Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2019 die lang erwartete Gesetzesvorlage zur Nationalen Menschenrechtsinstitution verabschiedet. Die geplante Institution erfüllt in weiten Teilen internationale Standards. Der geplante finanzielle Rahmen ist jedoch deutlich zu niedrig angesetzt. Die Institution erhält zudem kein Mandat für den individuellen Menschenrechtsschutz.

Die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) entspricht einer langjährigen Forderung aus Menschenrechtskreisen und mehrfacher Empfehlung von UNO-Menschenrechtsgremien. Über 120 Staaten haben bereits eine solche Institution, darunter fast alle europäischen Länder.


Der Bund hatte die Einrichtung der NMRI bereits im Jahr 2016 beschlossen und im Jahr 2017 eine Vernehmlassung durchgeführt. Mit dem vorgelegten Gesetz schafft der Bundesrat nun die Grundlage für die Schaffung einer NMRI in Form eines Vereins. Die NMRI wird im bestehenden Gesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte integriert.


Internationale Standards weitgehend erfüllt

Nach Ansicht der NGO-Plattform Menschenrechte, einem Zusammenschluss von mehr als 80 Menschenrechtsorganisationen, erfüllt die geplante Institution internationale Standards in weiten Teilen. Dies betrifft die gesetzliche Verankerung, das umfassende Mandat zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte sowie die Unabhängigkeit gegenüber der Regierung und staatlichen Strukturen.


Unzureichender Finanzrahmen

Die vorgesehene Finanzhilfe des Bundes in der Höhe von einer Million Franken ist jedoch deutlich zu tief angesetzt. Mit diesem Finanzrahmen kann die Institution ihren Auftrag, in sämtlichen Menschenrechtsbereichen tätig zu sein, nicht glaubwürdig erfüllen. Der Bund riskiert damit, dass der Institution die internationale Ankerkennung als Menschenrechtsinstitution mit A-Status gemäss den Pariser Prinzipien verwehrt wird. Weiter ist zu befürchten, dass die Institution über nicht ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um die notwendige Expertise in spezifischen Menschenrechtsbereichen, wie beispielsweise den Kinderrechten, aufzubauen.


Fehlendes Mandat für den individuellen Menschenrechtsschutz 

Die Vorlage verpasst es zudem, dem Menschenrechtsschutz auf individueller Ebene Rechnung zu tragen. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz hat sich in der Vernehmlassung dafür ausgesprochen, dass die Institution den Zugang zur Justiz fördern soll. Es braucht Mechanismen, damit sich alle Menschen mit einer Beschwerde wirksam für ihre Rechte wehren können. Dies gilt insbesondere für Kinder, da sie aufgrund ihres Entwicklungsstands besonders vulnerabel für Menschenrechtsverletzungen sind und ihre Rechte nur beschränkt einfordern können. Verschärft wird dies durch den Umstand, dass die Prinzipien einer kinderfreundlichen Justiz in der Schweiz nach wie vor ungenügend umgesetzt sind.


Medienmitteilung der NGO-Plattform Menschenrechte

Bundesgesetz

Botschaft zur Ergänzung des Bundesgesetzes zur zivilen Friedensförderung und zur Stärkung der Menschenrechte für die Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI)


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