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Meinungsumschwung im Nationalrat: keine Kürzung der Kinderrenten

Der Nationalrat hat in der Wintersession in neuer Zusammensetzung die Kürzung der so genannten Kinderrenten für IV-Beziehende verworfen. Der Rat folgt damit dem Ständerat und kommt auf seine Entscheidung aus der Frühjahrsession zurück. Mit der Kürzung hätten IV-Beziehende tiefere Zulagen für die Betreuung und Versorgung ihrer Kinder erhalten. Die Kürzungen hätten damit Kinder, die bei Eltern mit Behinderungen aufwachsen, besonders schwer getroffen.

Der Nationalrat hatte die Kürzungen im Zuge der Debatte um die laufende IV-Revision beschlossen. In der Frühjahrssession beabsichtigte der Rat, die Kinderrenten von 40 auf 30 Prozent einer IV-Rente zu senken. Es geht um das Geld für Kinder von IV-Rentnerinnen und -Rentnern, das heute "Kinderrente" genannt wird. Die Ratsmehrheit wollte diese Gelder darüber hinaus in "Zulage für Eltern" umbenennen. Die Befürworterinnen und Befürworter argumentierten, bei der Invalidenversicherung seien weiterhin Sparmassnahmen nötig.


Der Ständerat war dem Nationalrat in diesem Punkt nicht gefolgt und lehnte in der Herbstsession 2019 die Kürzung der Kinderrenten ab. Die Ständeratskommission liess die Verhältnisse untersuchen - und kam zum Schluss, dass Familien mit Kinderrenten trotz Ergänzungsleistungen weniger Geld zur Verfügung haben als vergleichbare Familien ohne die Sozialleistungen. Eine Kürzung der Kinderrenten sei somit nicht angebracht, befand die Kommission.


N un verzichtete der Nationalrat in neuer Zusammensetzung nach den Wahlen darauf, die Kinderrenten zu senken. Er ist mit 134 zu 51 Stimmen bei 5 Enthaltungen dem Ständerat gefolgt, gegen den Willen seiner Kommission. Eine Kürzung der Kinderrenten ist damit vom Tisch.


17.022 Geschäft des Bundesrates. IVG. Änderung (Weiterentwicklung der IV)


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