UN-Empfehlungen an die Schweiz
Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses an die Schweiz
Position des Netzwerks Kinderrechte Schweiz
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz hat zentrale Empfehlungen zu den strukturellen Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in der Schweiz in einem Positionspapier konkretisiert. Das Papier zeigt auf, welche Schritte Bund, Kantone und Parlament zu ihrer Umsetzung gehen können.
In einer jährlichen Bilanz beleuchtet das Netzwerk Kinderrechte Entwicklungen bei der Umsetzung der Empfehlungen zur Schaffung von starken Rahmenbedingungen für den Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern.
Bilanz 2019 zur Umsetzung der Concluding Observations des UN-Kinderrechtsausschusses
Bilanz 2018 zur Umsetzung der Concluding Observations des UN-Kinderrechtsausschusses
Bilanz 2017 zur Umsetzung der Concluding Observations des UN-Kinderrechtsausschusses
Bilanz 2016 zur Umsetzung der Concluding Observations des UN-Kinderrechtsausschusses
2018: Bund verabschiedet Massnahmenpaket
Im Dezember 2018 hat der Bundesrat Massnahmen zur Schliessung von Lücken bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention in der Schweiz beschlossen. Die elf Massnahmen betreffen den Jugendstrafvollzug, den Schutz der Kinder vor Gewalt, fremdplatzierte Kinder, Kinder mit einem inhaftierten Elternteil, Kinder mit Autismus-Spektrums-Störungen sowie die Sensibilisierung von Berufsgruppen, die mit Kindern arbeiten.
Das Massnahmenpaket bleibt aber sehr selektiv und gibt in zentralen Kinderrechtsbereichen keine konkreten Umsetzungsleitlinien. So sieht der Bund weder eine nationale Kinderrechtsstrategie und -politik vor, noch die Weiterführung der für die Umsetzung unverzichtbaren Koordination zwischen Bund und Kantonen. Eine nationale Kinderrechtspolitik und Koordination wären jedoch zentral, damit sich die verschiedenen Akteure in der Kinder- und Jugendförderung daran orientieren und die gleiche Stossrichtung verfolgen können. Dies setzt auch eine Verbesserung der Datenlage in allen Bereichen voraus, die Kinder und Jugendliche betreffen. Dies ist jedoch immer noch nicht systematisch vorgesehen. Ausserdem lässt das Massnahmenpaket Herausforderungen betreffend besonders verletzlicher oder benachteiligter Gruppen, insbesondere Minderjährigen im Migrations- und Asylbereich, vollständig aus.
Medienmitteilung des Netzwerks Kinderrechte zum Massnahmenpaket des Bundes, 19.12.2018
2016: Zuständigkeiten festgelegt
Auf Bundesebene ist das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) für die Berichterstattung zur und Koordination der Umsetzung der UN-KRK zuständig. Das BSV hat im Mai 2016 in Zusammenarbeit mit der Konferenz der Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) und dem Netzwerk Kinderrechte Schweiz eine Übersicht über die Ansprechpartner*innen zu den Empfehlungen veröffentlicht.
Akteurslandschaft Umsetzung Concluding Observations