Fachtagung 2023
Individualbeschwerden zu Kinderrechten: Chancen und Grenzen
Die Schweiz hat im April 2017 das dritte Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention betreffend ein Individualbeschwerdeverfahren ratifiziert. Das Protokoll gibt Kindern und ihren Vertreter*innen das Recht, beim UN-Kinderrechtsausschuss Beschwerden gegen konkrete Kinderrechtsverletzungen einzulegen.
Rund sechs Jahre nach in Kraft treten des Zusatzprotokolls sind bereits zahlreiche Beschwerden aus der Schweiz beim UN-Kinderrechtsausschuss hängig. Die Beschwerden monieren grossmehrheitlich Verstösse gegen die Rechte geflüchteter Kinder. Die Tagung beleuchtet erste Erfahrungen mit Individualbeschwerden aus der Schweiz und fragt nach Chancen und Grenzen des Beschwerdemechanismus. Diskutiert werden zudem die innerstaatlichen Auswirkungen und die Rolle, die eine künftige Ombudsstelle für Kinderrechte in dieser Hinsicht spielen kann.
Die Veranstaltung richtet sich an Personen aus der Rechtspraxis und Nichtregierungsorganisationen, an politische Entscheidungsträger*innen sowie an alle interessierten Personen, die sich mit Kinderrechten auseinandersetzen.
Programm
Übersicht
Datum: 9. November 2023
Ort: Hotel Kreuz, Zeughausgasse 4, 3011 Bern
Zeit: 09.30-13.30 Uhr
Sprachen
Kosten
CHF 110.- Normaltarif
CHF 30.- für Studierende
Für Mitarbeitende von Mitgliederorganisationen des Netzwerks Kinderrechte Schweiz ist die Teilnahme kostenlos
Anmeldung
Achtung: Die Platzzahl ist beschränkt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs entgegengenommen.
Anmeldefrist
Kontakt
Rahel Wartenweiler, Geschäftsführerin Netzwerk Kinderrechte Schweiz