16.11.2011

Kindern zuhören!

Ein Bericht der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) zeigt: Das Recht auf Meinungsäusserung und Anhörung (Artikel 12 KRK) wird in der Praxis mangelhaft angewandt.

An einer 2010 durchgeführten Tagung der EKKJ befassten sich 180 Teilnehmenden mit der Praxis zur Verfahrensbeteiligung von Kindern. Der jetzt vorliegende Tagungsbericht leuchtet die praktischen Probleme bei der Umsetzung von Artikel 12 KRK interdisziplinär aus. Im Ergebnisse richtet die EKKJ sieben Kernforderungen für strukturelle und kulturelle Veränderungen an Politik, Institutionen und Fachleute, die mit Kindern zu tun haben. Beispielsweise sollen Kinder und Jugendliche in die Entwicklung von Quartieren und Freizeiträumen konsequent einbezogen werden. Instanzen und Personen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, müssen für einen respektvollen Umgang mit Artikel 12 KRK sensibilisiert werden. Es braucht auch definierte Standards und Vorgehensabläufe für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahren, von denen Kinder und Jugendliche betroffen sind.

  • „Kindern zuhören!“, Bericht der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen
  • Gemeinsame elterliche Sorge wird zur Regel - Kindesanhörung sollte es bereits sein, Medienmitteilung der Eidgenössischen Kommission für Kinder und Jugendfragen
  • "Die Partizipationsrechte von Kindern weiter entwickeln", Dossier von Humanrights.ch

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