Die Kinderrechtskonvention
Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (KRK) betrifft 3 Bereiche:
- Recht auf Schutz
- Recht auf Förderung
- Recht auf Mitwirkung
Vier einzelne Rechte haben besondere Bedeutung:
- Das Diskriminierungsverbot (Artikel 2)
- Der Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3)
- Das Recht auf Leben, Überleben und persönliche Entwicklung (Artikel 6)
- Das Recht auf Mitwirkung (Artikel 12)
Zwei Fakultativprotokolle ergänzen die KRK
- Das Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten
- Das Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie
Dokumentation zur Kinderrechtskonvention von Humanrights.ch
