Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Individualbeschwerdeverfahren

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 19. Dezember 2011 das 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention verabschiedet. Es ermöglicht, missachtete Kinderrechte im Einzelfall vom UN-Kinderrechtsausschuss prüfen zu lassen. Das 3. Fakultativprotokoll wird demnächst zur Unterzeichnung und Ratifizierung am Hauptsitz der UNO in New York aufliegen. Es tritt drei Monate nach Hinterlegung der zehnten Ratifikationsurkunde in Kraft. In der Schweiz muss es vom Bundesrat unterzeichnet und die Ratifizierung vom Parlament genehmigt werden.

Das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffenden den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie

Das Fakultativprotokoll betreffend den Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornografie ergänzt namentlich die Artikel 34 und 35 KRK. Kernstück ist Artikel 3 mit Minimalanforderungen an das nationale Strafrecht. Im Bereich der Sexualdelikte richtet es sich primär gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung. Daneben enthält es Bestimmungen zur Prävention, zur Opferhilfe oder zum internationalen Strafrecht. Für die Umsetzung des Fakultativprotokolls wurde der Straftatbestand des Menschehandels in Artikel 182 Strafgesetzbuch neu gefasst. 

Das Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten

Das Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten verbessert den Schutz gemäss Artikel 38 KRK für Kindersoldaten, indem es das Schutzalter vom vollendeten 15. auf das vollendete 18. Altersjahr erhöht, für:

  • die unmittelbar Teilnahme an Feindseligkeiten;
  • die Zwangsrekrutierung.

Weiter wird der Schutz vor freiwilliger Rekrutierung verbindlicher geregelt. Zudem verpflichten sich Vertragsstaaten zu Massnahmen gegen die Rekrutierung und den Einsatz von unter 18-jährigen in bewaffneten Gruppen sowie zur Demobilisierung, Rehabilitation und für die soziale Wiedereingliederung von Kindersoldaten.