Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Geschichte des Netzwerks

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Die Konvention

Am 20. November 1989 wurde die Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) vvon der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Sie ist das erste Abkommen, welches die internationale Anerkennung der Menschenrechte von Kindern festschreibt und in 54 Artikeln völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards zum Wohle von Kindern bis 18 Jahre festlegt. Sie wurde mittlerweile von nahezu allen Staaten ratifiziert und hat damit eine hohe Akzeptanz durch die internationale Staatengemeinschaft. Die Konvention trat nachdem sie von 20 Staaten ratifiziert worden war am 2. September 1990 in Kraft.

Die Schweiz und die Konvention

Zu diesem Zeitpunkt gab es jedoch seitens der Schweizer Regierung noch keine Zeichen für eine Ratifizierung. Mehrere Nichtregierungsorganisationen (NGO) schlossen sich deshalb zu einer Kerngruppe zusammen, um die Ratifizierung der Konvention und die Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz voranzutreiben. Sie leisteten die nötige politische Überzeugungsarbeit – die Ratifizierung war längst nicht unumstritten – und beteiligten sich im November 1992 an einer Vernehmlassung des Eidgenössischen Departementes für Auswärtige Angelegenheiten (EDA). Am 24. Februar 1997 war es so weit: Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes wurde – wenn auch mit fünf Vorbehalten – durch die Schweiz ratifiziert.

Schweizerische Koordination «Rechte des Kindes»

Genau zwei Monate später fand in Bern eine erste Arbeitstagung zur formellen Bildung einer Kerngruppe statt. Die Grundhaltung, ethische Standards, Strukturen und Verfahren mussten geklärt werden. Daraus entstand die so genannte Kerngruppe, welche die Zusammenarbeit der Organisationen koordinierte. 1999 folgte auch ein erster Bericht zur Situation der Kinder und Jugendlichen in der Schweiz, erarbeitet von der Schweizerischen Koordination für die «Rechte des Kindes», pro juventute, Pro Familia Schweiz, dem Schweizerischen Kinderschutzbund, der Stiftung Kinderdorf Pestalozzi und UNICEF Schweiz. Zehn Jahre nach der Ratifikation der Konvention über die Rechte des Kindes zeigte dieser Bericht erstmals auf, wie es um die Situation der Kinder in der Schweiz stand: um ihr Recht auf Familie, Gesundheit, Ausbildung, Partizipation sowie auf Schutz vor Gewalt oder Missbrauch.

Erster Bericht der schweizerischen Regierung zur Umsetzung des Kinderrechtskonvention (2002)

Im Jahr 2002 legte die Schweizer Regierung – wie es die Konvention über die Rechte des Kindes vorschreibt – mit einem Staatenbericht erstmals Rechenschaft vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes über die Umsetzung der Konvention ab. Unter der Leitung von UNICEF Schweiz reichte die Kerngruppe einen so genannten «Schattenbericht» ein, der von 46 Organisationen mit unterzeichnet worden war. Dieser stellte gewissermassen einen Gegenbericht zum Staatenbericht dar.

Beginn des Netzwerks

Bereits zu jener Zeit wurde von verschiedenen Organisationen der Wunsch nach einem formellen Netzwerk laut. In der Folge entwarfen die Organisationen Enfants du Monde, Institut International des Droits de l’Enfant, Pfadibewegung Schweiz, Pro Familia, pro juventute, Stiftung Kinderdorf Pestalozzi und UNICEF Schweiz eine gemeinsame Erklärung, welche den Zweck und die Organisation eines NGO-Netzwerks regelte.

Gründung des Netzwerkes

Am 6. November 2003 wurde im Rahmen einer Tagung in Bern das Netzwerk Kinderrechte Schweiz gegründet (Pressemitteilung 2003). 25 Organisationen unterzeichneten das Memorandum of Understanding, heute sind rund 50 Organisationen Mitglieder des Netzwerks. Mit der Gründung dieses Netzwerks soll die Zusammenarbeit der im Bereich Kinderrechte und Kinderpolitik tätigen Organisationen gezielt verstärkt und die Anerkennung und Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes in der Schweiz gefördert werden. Im Juni 2009 unternahm das Netzwerk Schritte zu einer juristischen Konsolidierung und gründete einen Verein. Im Herbst 2009 wurde ein Strategie-Prozess eingeleitet, der zur klaren Definition der Aufgabenbereiche und Wirkungsweise des Netzwerkes führen soll. Das Netzwerk strebt dank gezielter Aktivitäten eine gewichtige Rolle in der öffentlichen Diskussion über die Rechte des Kindes an.

 
 

Netzwerk Kinderrechte Schweiz – Alle Rechte vorbehalten.

Gestaltung: raschle & kranz, Atelier für Kommunikation GmbH, Bern

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