Ziele und Aufgaben des Netzwerks
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz hat zum Ziel, die Anerkennung und die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) in der Schweiz zu fördern. Zu seinen Aufgaben gehören:
- Förderung der Koordination und des Informationsaustausches unter den beteiligten Organisationen.
- Mit geeigneten Massnahmen in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen einen breiten Fachdialog über die Umsetzung der KRK unterstützen und deren Umsetzung anregen.
- Erarbeitung von gemeinsamen Stellungnahmen zu Fragestellungen oder Massnahmen im Bereich Kinderrechte und Kinderpolitik.
- Begleitung des Berichterstattungsverfahrens nach Artikel 44 der KRK, insbesondere mit Vernehmlassungen zur Berichterstattung des Bundes und Erstellen von eigenen Berichten.
Die Verantwortung für die Umsetzung der Konvention und die Schaffung geeigneter gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Kinder und Jugendlichen liegt in erster Linie bei der Politik und damit der Schweizer Regierung, den Kantonen und den Gemeinden.
Den NGOs wird jedoch in der Konvention über die Rechte des Kindes in Art. 45 eine spezielle Rolle zugewiesen. Sie sollen den erforderlichen Regierungsbericht über die Umsetzung der Konvention in der Schweiz kritisch begleiten und sind aufgefordert, mit einem eigenen Bericht, dem so genannten «Schattenbericht», Stellung zuhanden des zuständigen UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes zu nehmen.
Arbeitsweise des Netzwerks
Die im Netzwerk vertretenen Organisationen setzen sich in spezifischen Handlungsfeldern für die Rechte von Kindern und Jugendlichen ein. Die Vielfalt der Organisationen gewährleistet, dass möglichst viele Aspekte des Lebens von Kindern und Jugendlichen repräsentiert sind. Das Netzwerk sichert dabei gegenseitige Information und Abstimmung, Kooperation und Vernetzung mit dem Ziel gemeinsamer Interessenvertretung gegenüber den Verantwortlichen aus Politik, Regierung und Verwaltung.
Das Netzwerk besteht aus einem Äusseren Kreis, einem Inneren Kreis und einer Koordinationsstelle. Grundlage der Zusammenarbeit bildet das Memorandum of Understanding. Alle Mitgliedsorganisationen bilden gemeinsam den Äusseren Kreis des Netzwerks.
Das Netzwerk wählt jeweils aus seinen Mitgliedern mindestens fünf Mitgliedsorganisationen, die – vertreten durch eine von ihrer Organisation bestimmte Person oder deren Stellvertretung – den Inneren Kreis bilden. Der Innere Kreis bestimmt die Koordinationsstelle. Die Koordinationstelle wurde von November 2003 – Juni 2008 von der Stiftung Kinderdorf Pestalozzi geführt, seit 1. Juli 2008 wird sie von der Stiftung Terre des Hommes geführt.
Die Mitgliedsorganisationen des Netzwerks treffen sich mindestens ein Mal pro Jahr zur Netzwerkversammlung. Über die Netzwerkversammlung nimmt der Äussere Kreis Stellung zu den Arbeitsergebnissen des Inneren Kreises und steht mit ihm im Informationsaustausch.
