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Berichterstattungsverfahren an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat bislang nur einen Bericht der Schweiz geprüft. Gemäss Artikel 44 der Konvention für die Rechte des Kindes ist eine periodische Berichterstattung der Vertragsstaaten alle fünf Jahre nach dem ersten Bericht vorgesehen. Der zweite Bericht der Schweiz war 2007 fällig und wird nun für Anfang 2010 erwartet.

Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz hat den zweiten NGO-Bericht ergänzend zum Staatenbericht verfasst. Das gesamte Berichterstattungsverfahren beinhaltet zusätzlich zur Erstellung und Veröffentlichung des Berichts Massnahmen zum Follow-up und Monitoring der Empfehlungen des UN-Ausschusses, sowie den Dialog mit den Stakeholdern. Das Berichterstattungsverfahren ist eine langfristige Netzwerk- und Sensibilisierungsarbeit im Bereich der Kinderrechte.

 
 

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