Netzwerk Kinderrechte Schweiz

Konvention und Protokolle für die Kinderrechte

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Die Konvention über die Rechte des Kindes (1989)

Die KRK deckt im Wesentlichen 3 grosse Bereiche ab, nämlich:

  1. die Leistungen (Grundversorgung)
  2. die Schutzmassnahmen (gegen verschiedene Arten von Missbrauch)
  3. die Mitwirkungsrechte (das Kind übt seine Rechte aus).

4 Grundsätze, die man als «Grundmechanismen» bezeichnen könnte, prägen die KRK:

  1. das Diskriminierungsverbot (Art. 2)
  2. das vorrangige Interesse des Kindes (Art. 3)
  3. das Leben, das Überleben und die persönliche Entwicklung (Art. 6)
  4. die Mitsprache des Kindes (Art. 12).
    1. (Pierre-Yves Perrin et Jean-Marie Bouverat, Bereich Kinder-, Jugend- und Altersfragen, BSV)

      Die internationale Instrumente zum Schutz der Kinderrechte

 
 

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