Seit 10 Jahren ist die UN Kinderrrechts-Konvention in Kraft. Die Schweiz kommt bei der Umsetzung kaum voran
Bern. Auf dem Bundesplatz feiern 400 Kinder und Jugendliche in einer Zeremonie 10 Jahre Kinderrechte in der Schweiz. Sie überreichen Bund und Kantonen ihre Visionen zu ihren Rechten. Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz stellt grosse Mängel bei der Umsetzung der Kinderrechts-Konvention (KRK) in der Schweiz fest: Im Ausländerbereich droht sie ausser Kraft gesetzt zu werden. Es wird viel zu wenig über die Rechte der Kinder informiert. Die Umsetzung der KRK wird vom Bund nicht genügend koordiniert. Das Netzwerk ruft zu einer nationalen Konferenz im Kinder- und Jugendbereich auf.
Die UN Konvention über die Rechte des Kindes (UN Kinderrechts-Kon-vention oder KRK) wurde von der UNO 1989 verabschiedet und von der Schweiz 1997 als letztem Land Europas in Kraft gesetzt. Zum 10-Jahr-Jubiläum veranstaltet das Netzwerk Kinderrechte Schweiz – dem 48 Organisationen aus den Bereichen Kinderschutz, Kinderrechte und Kinderpolitik angehören – eine Zeremonie auf dem Bundesplatz in Bern. Es nehmen über 400 Kinder und Jugendliche aus (fast) allen Kantonen teil. Sie übergeben Vertretungen von Bund und Kantonen symbolisch je einen Stein mit ihren eingravierten Visionen zu den Kinderrechten. 18 junge Sänger/innen der Zürcher Gesangsschule «FeMale Funk Project» präsentieren den Schweizer Kinderrechts-Song.
Zwei Umfragen
Das Netzwerk-Mitglied Terre des hommes - Kinderhilfe hat Ende 2006 mit einer Umfrage bei 3200 Personen die Kenntnisse zur KRK untersucht. Resultat: Weniger als 10 Prozent kennen sie. Viele meinen, die KRK beträfe die Schweiz nicht. Das Recht auf Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen ist kaum bekannt. Eine zweite Studie der Kinderlobby Schweiz – ebenfalls Mitglied des Netzwerks – zeigt, dass Kinder eher Schutz- und Förderrechte kennen als Partizipationsrechte. Die Resultate bestätigen, dass Bund und Kantonen der Wille zur Umsetzung der KRK fehlt. Eine landesweite Sensibilisierung zur KRK wäre eine Voraussetzung. Diese sollte sich an Kinder- und Jugendliche, Eltern und an Personen richten, die mit Kindern zu tun haben.
Symbol oder Motor?
Das Netzwerk-Mitglied pro juventute hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtes und der Asylrekurskommission sowie die Gesetzgebung des Bundes auf die Wirkung der KRK hin untersucht. Ergebnisse: Insgesamt gingen Rechtssprechung und Gesetzgebung der letzten zehn Jahre zwar auf die KRK zu: Am stärksten wird dies im Familienrecht sichtbar. In der Gesetzgebung werden die Spuren der KRK aber schwächer, je weniger es um «das Kind als Opfer» geht. In politisch umstrittenen Bereichen wie dem Ausländerrecht droht die KRK sogar verloren zu gehen.
Warum kann die Schweiz nicht, was unsere Nachbarn können?
Es gibt in der Schweiz keinen interkantonalen Mechanismus zur Umsetzung der KRK. Eine Koordinationsstelle fehlt. Das Bundesamt für Sozialversicherungen kann dieser Aufgabe mangels Ressourcen und Auftrag nicht nachkommen. Weder die Empfehlungen des UN-Ausschusses über die Rechte des Kindes noch jene der Schlusserklärung des New Yorker Weltkindergipfels sind in Arbeit. Dort wird empfohlen, einen Aktionsplan zu erstellen und die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der KRK zu regeln. Deutschland und Österreich haben Aktionspläne entwickelt und setzen diese schrittweise um. Das Netzwerk fordert den Bundesrat auf, diese Priorität endlich zu setzen.
Scheidungsverfahren: Nur jedes zehnte Kind wird angehört!
Das Recht auf Anhörung von Kindern in Scheidungsverfahren ist Gesetz. Kinder unter 10 Jahren werden jedoch oft nicht befragt. Nur jedes zehnte Kind wird tatsächlich angehört! Die Art, wie der Wunsch der Kinder berücksichtigt wird, ist sehr unterschiedlich. Die Schulen fördern die Mitsprache zunehmend, beschränken diese aber meist auf Themen, welche die Entscheidungshoheit der Erwachsenen nicht tangieren. Erwachsene sind aufgefordert, ihre Macht zu teilen, wo es um Fragen geht, die Kinder mit betreffen.
Rahmengesetz für Kinder- und Jugendpolitik
Die Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen sind ungeklärt. Der Ball der Zuständigkeit wird zu gern hin und her geschoben, und es existieren höchst unterschiedliche Umsetzungen im Jugendschutz und der Jugendförderung zwischen den Kantonen. Ein Rahmengesetz für Kinder- und Jugendpolitik müsste diese Schwachstellen stopfen.
Aktionen müssen einer Vision folgen
Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz ruft zu einer landesweit abgestützten Konferenz auf, welche eine Vision möglichst aller wichtigen Akteure über die Zukunft der Jugend in der Schweiz zu synthetisieren vermag. Sie müsste im Auftrag des Bundes und der Kantone Aktionen zur Umsetzung der KRK in der Schweiz bezeichnen können. Wie beim Klimaschutz müsste das Land die Dringlichkeit und den Vorteil einer «kindergerechten Schweiz» erkennen und Mut für konkrete, koordinierte Massnahmen aufbringen, die einer diskutierten Gesamtschau erwachsen. Diese müsste die heutige Politik unkoordinierter Einzelmassnahmen im Bereich Jugend und Familie beenden.
Kontakt: thomas.graf(at)tomundkom.ch | 043 443 56 30 | 079 271 28 26
