Der im September 2009 erschienene Bericht der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl-und Ausländerrecht analysiert die Bedeutung der Kinderrechte in der Umsetzung der Rechtsvorschriften im Asyl- und Ausländerbereich.
Er stellt fest, dass die Schweiz die UN-Konvention über die Rechte des Kindes oft missachtet, obwohl sie die Konvention ratifiziert hat. Im Rahmen der Konvention ist das übergeordnete Wohl des Kindes vorranging bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen. Auch der Schutz der Beziehung zwischen Kindern und ihren Eltern und das Recht auf Familienleben sind ein wichtiger Bestandteil dieses Übereinkommens. Die Studie der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl-und Ausländerrecht zeigt deutlich, dass diese Grundsätze verletzt werden um eine restriktive Migrationspolitik anzuwenden. Der vollständige Bericht ist auf der Website der Beobachtungsstelle abrufbar.
