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Nationalrat ist gegen zusätzliche Kompetenzen in der Kinder- und Jugendförderung für den Bund

Der Nationalrat lehnt die parlamentarischen Initiativen "Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz" und die parlamentarische Initiative "Unterstützung von Kindern und Jugendlichen" ab.

Der Bund bekommt keine zusätzlichen Kompetenzen in der Kinder- und Jugendförderung. Der Nationalrat hat die jahrelangen Arbeiten an einer neuen Verfassungsgrundlage gestoppt. Diese gehen auf eine parlamentarische Initiative der CVP-Nationalrätin Viola Amherd aus dem Jahr 2007 zurück. Amherd wollte die Verfassung so ändern, dass der Bund Vorschriften zur Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie zu deren Schutz erlassen kann. Die Idee war zunächst auf Zustimmung gestossen. Die konkrete Vorlage haben nun aber beide Räte verworfen (vgl. auch Webbeitrag vom 20. April 2015). Damit verpasst es die Schweiz, das in der UN-Kinderrechtskonvention festgehaltene Recht auf Partizipation in der Verfassung zu verankern (vgl. Medienmitteilung SAJV, 07.06.2016)


Auch eine weitere parlamentarische Initiative von Amherd - "Unterstützung von Kindern und Jugendlichen" - hat der Nationalrat abgelehnt. Diese hatte zum Ziel, dass der Bund nicht nur ausserschulische, sondern auch schulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unterstützen kann.


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