Aktuelles zum Thema: Koordination

Nationalrat für "aktive" Kinder- und Jugendpolitik, aber gegen Mitwirkung und Kompetenzen des Bundes

Die Pa. Iv. Amherd (07.402): "Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz" wurde am 4. Mai in der Sondersession des Nationalrats nur teilweise unterstützt.

Begrüssenswert ist zwar, dass der Nationalrat zugestimmt hat, Art. 67 „Förderung von Kindern und Jugendlichen“ Abs. 1 der Bundesverfassung so zu ergänzen, dass Bund und Kantone eine "aktive" Kinder- und Jugendpolitik verfolgen. Mit 88 zu 86 Stimmen lehnte er den eigentlichen Kern des Verfassungsartikels jedoch ab, nach dem der Bund Grundsätze über die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren Mitwirkung in Politik und Gesellschaft hätte festlegen können (Abs. 1bis). Sowohl die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen als auch die Möglichkeit für den Bund, bei Versäumnissen in den Kantonen ausgleichend einzugreifen, fanden keine Mehrheit. Als nächstes wird sich der Ständerat mit dem Geschäft befassen.


Das Netzwerk Kinderrechte Schweiz hatte sich mit einem Argumentarium an die Nationalrätinnen und Nationalräte gewandt und die Annahme von Abs. 1 und Abs 1bis gefordert.


Das Netzwerk begründete seine Forderung mit folgenden zentralen Argumenten:


Die heutigen Gesetze und Mechanismen der Kinder- und Jugendförderung lassen wichtige Themen wie Partizipation, Gesundheit und Bildung aussen vor und die Koordination bestehender Angebote ist mangelhaft. Die Wichtigkeit einer koordinierten und kohärenten Kinder- und Jugendpolitik sowie einer gesamtschweizerischen Strategie für die Umsetzung der Kinderrechtskonvention wird in zahlreichen Berichten seit Jahren hervorgehoben.

Heute können Kinder und Jugendliche in der Schweiz abhängig von ihrem Wohnort nicht in gleichem Ausmass Schutz und Förderung erfahren und an zentralen Entscheidungen und Prozessen partizipieren. ES fehlt eine verbindliche Rechtsgrundlage für die Prozesse und Bemühungen des Bundes und der interkantonalen Konferenzen in Richtung einer besseren Koordination der Kinder- und Jugendpolitik sowie der Umsetzung der Kinderrechte. Mit einer Bundeskompetenz wie sie vorgeschlagen wird, könnten erkannte Schwächen des Systems (fehlende gemeinsame Standards, vergleichbare Statistiken, etc.) effizienter angegangen werden.


Weiterführende Informationen:


Wortprotokoll der Debatte

Artikel "Verfassungsartikel ohne Inhalt", NZZ vom 5.5.2015

Argumentarium des Netzwerks Kinderrechte Schweiz (April 2015)

Factsheet von SAJV und DOJ (April 2015)

Stellungnahme des Bundesrates (August 2013)

Bericht der WBK-N (Mai 2013)

Vernehmlassungsantwort des Netzwerks Kinderrechte Schweiz (Februar 2013)

Entwurf der WBK-N "Bundesbeschluss über die Kinder- und Jugendpolitik" (Vernehmlassung vom November 2012 bis Februar 2013)

Parlamentarische Initiative Amherd Viola (07.402): "Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz" (März 2007)


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